Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Ist das Betreten von Privatwald gestattet? Hintergrundinformationen

Ist das Betreten von Privatwald gestattet?

Ja, aber … Grundsätzlich darf man Privatgelände nur mit der Zustimmung des Eigentümers betreten.

Privatweg im Wald. © contadora1999 - stock.adobe.com

Das gilt für Wohnungen, Hausgärten, Firmengelände, Privatwege oder landwirtschaftliche Flächen gleichermaßen. Ausnahmen gibt es für den Wald (§ 14 Bundeswaldgesetz). Danach darf in Deutschland jeder den Wald zur Erholung betreten, sofern diese Flächen nicht aus besonderen Gründen gesperrt sind (z.B. Holzeinschlag, Kulturfläche). Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr.
Wer im Wald andere Ziele verfolgt (z.B. gewerbliches Sammeln von Pilzen), benötigt hierzu die Zustimmung des Waldeigentümers. Die Waldeigentümer müssen das Betreten zum Zwecke der Erholung dulden.
Wald und Waldeigentümer freuen sich, wenn sich im Gegenzug der Waldbesucher wie ein Gast verhält.