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Der Wald spielte für die Menschen schon immer eine wichtige Rolle. Ursprünglich versorgte er sie mit Nahrung, lieferte Tierfutter und Stalleinstreu und diente als Viehweide. Sein Holz war Bau- und Werkstoff und der wichtigste Energieträger. Auch heute erfüllt der Wald eine Vielzahl wichtiger Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen: Er liefert den umweltfreundlichen und nachwachsenden Rohstoff Holz, reguliert den Wasserhaushalt, schützt vor Überschwemmungen, Lawinen und Erosion, wirkt ausgleichend auf das Klima, ist Lebensraum zahlreicher Pflanzen und Tierarten und dient der Erholung.
Der Wald kann seine vielfältigen Funktionen nur dann dauerhaft erfüllen, wenn er nachhaltig bewirtschaftet wird. Die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes und eine Forstpolitik, die diese Bewirtschaftung fördert, verlangen aber Kenntnisse über Zustand, Struktur, Dynamik und Leistungsfähigkeit der Wälder auf betrieblicher, regionaler und nationaler Ebene. Diese sind nicht nur Basis für Arbeits- und Finanzplanungen, sondern beeinflussen auch viele andere Bereiche, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Strukturpolitik. Zudem kann Deutschland seine forst- und holzwirtschaftlichen sowie umweltpolitischen Interessen regional, national und international nur dann Erfolg versprechend vertreten, wenn ein zutreffender, aktueller und statistisch abgesicherter Datenbestand seiner Wälder vorliegt. Die Bundeswaldinventur liefert diese grundlegenden Informationen über den deutschen Wald. Die Erhebungsergebnisse müssen auf regionaler und nationaler Ebene regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Aussagekraft zu erhalten.
Der folgende Rückblick stellt die Bundeswaldinventur in den geschichtlichen Kontext. Zwischen 1878 und 1937 wurden in Deutschland alle zehn Jahre der Zustand und die Produktionsbedingungen der Wälder durch Forsterhebungen erfasst. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs entwickelten beide deutsche Staaten unterschiedliche Inventurverfahren. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) führte in den Jahren 1956 bis 1957 und 1961 bis 1970 forstliche Großrauminventuren zum Holzvorrat auf Stichprobenbasis durch. Von 1970 bis 1990 erfasste die DDR nach einem einheitlichen Verfahren im Datenspeicher Waldfonds (DSWF) den Volks-, Genossenschafts-, Privat- und Kirchenwald. Der DSWF wurde noch bis 1993 fortgeschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland (Gebietsstand vor dem 3.10.1990) führte 1961 eine Forsterhebung als Betriebsbefragung durch. Die erste Bundeswaldinventur 1986 bis 1988 (BWI 1) lieferte zum ersten Mal bundesweite Daten auf Grund einer Stichprobenerhebung im Wald. Noch bevor die BWI 1 ausgewertet war, entstand durch die deutsche Wiedervereinigung im Jahre 1990 neuer Informationsbedarf. Die BWI 1 wurde jedoch in den neuen Ländern nicht nachgeholt, da der zeitliche Abstand zur Datenerhebung bereits zu groß war und einer Großrauminventur mehrjährige Entscheidungsprozesse für ihre Vorbereitung, Durchführung und Auswertung vorausgehen.
Bund und Länder beschlossen daher, eine erste gesamtdeutsche Großrauminventur auf Stichprobenbasis durchzuführen und die Erstinventur in den neuen Ländern mit einer Folgeinventur in den alten Ländern zu verbinden. Rechtliche Grundlagen für die Bundeswaldinventur sind das Bundeswaldgesetz mit dem 1984 eingefügten § 41a zur Bundeswaldinventur, die Zweite Bundeswaldinventur-Verordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Zweiten Bundeswaldinventur. Die Daten der BWI2 wurden vor allem in den Jahren 2001 und 2002 erhoben und bis 2004 geprüft und ausgewertet. Wegen der historischen Entwicklung ist die BWI2 im früheren Bundesgebiet eine Wiederholungsaufnahme, in den neuen Ländern jedoch eine Erstinventur. Aus methodischen Gründen können deswegen für die neuen Länder keine Veränderungen (z.B. der Waldfläche und der Baumarten-Anteile) berechnet werden. |