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Die Bundeswaldinventur erfaßt die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten auf Stichprobenbasis nach einem einheitlichen Verfahren in ganz Deutschland. Bei Bedarf ist die Inventur zu wiederholen.
Quelle: Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037) zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2521), § 41a Bundeswaldinventur
Das Internetportal stellt die Bundeswaldinventur-Ergebnisse der zweiten Erhebungen von 2001 bis 2002 (BWI2) und der ersten Erhebung von 1986 bis 1989 (BWI1) nebst Zielen und Methoden dar.
Desweiteren werden die Ergebnisse der Waldentwicklungs- und Holzaufkommensmodellierung (WEHAM) wiedergegeben. Diese schätzt aufbauend auf den Ergebnissen der BWI und auf Annahmen über die Waldbewirtschaftung das potenzielle Rohholzaufkommen der nächsten 40 Jahre und die zugehörige potenzielle Waldentwicklung. |