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Die Bundeswaldinventur erfaßt die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten auf Stichprobenbasis nach einem einheitlichen Verfahren in ganz Deutschland. Sie ist alle zehn Jahr zu wiederholen.
Quelle: Bundeswaldgesetz vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1050), § 41a Walderhebungen
Das Internetportal stellt die Bundeswaldinventur-Ergebnisse der zweiten Erhebungen von 2001 bis 2002 (BWI2) und der ersten Erhebung von 1986 bis 1989 (BWI1) nebst Zielen und Methoden dar.
Desweiteren werden die Ergebnisse der Waldentwicklungs- und Holzaufkommensmodellierung (WEHAM 2002) wiedergegeben. Diese schätzt aufbauend auf den Ergebnissen der BWI² und auf Annahmen über die Waldbewirtschaftung das potenzielle Rohholzaufkommen der Jahre 2003 bis 2042 und die zugehörige potenzielle Waldentwicklung. |